AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der STP SWISS

 

Stand: Oktober 2025

FirmaSTP SWISS
AdresseKanalstrasse 6, 8953 Dietikon, Schweiz
UIDCHE-158.487.743
GeltungsbereichAlle Dienstleistungen im Bereich Umzüge, Kleintransporte, Kurier, Lagerung, Entsorgung und Reinigung (nachfolgend «Leistungen» genannt).

 

Art. 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der STP SWISS (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).

1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

1.3. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Auftragnehmer die schriftliche Offerte (z.B. per E-Mail) des Auftraggebers bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.


Art. 2 Pflichten des Auftraggebers

2.1. Vollständige Angaben: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kalkulation und Ausführung relevanten Informationen (Adressen, Stockwerke, örtliche Gegebenheiten, Menge und Art des Umzugsgutes, besonderer Wert/Empfindlichkeit) wahrheitsgetreu und vollständig mitzuteilen.

2.2. Abweichungen/Zuschläge: Bei Abweichungen zwischen den vereinbarten Angaben (Offerte) und der tatsächlich am Ausführungsort vorgefundenen Situation (z.B. grösseres Volumen, weite Tragewege, unklare Zufahrt) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Offerte anzupassen und einen angemessenen Zuschlag in Rechnung zu stellen.

2.3. Verpackung: Der Auftraggeber ist für die sichere Verpackung der Güter selbst verantwortlich, sofern kein Verpackungsservice durch den Auftragnehmer gebucht wurde. Zerbrechliche und wertvolle Güter müssen besonders gekennzeichnet werden.

2.4. Gefahrgüter: Der Transport von Bargeld, Edelmetallen, Wertpapieren, explosiven, feuergefährlichen oder sonstigen verbotenen Gütern ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.


Art. 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Preisbasis: Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Pauschalpreis (Fixpreis) oder werden nach effektivem Zeitaufwand berechnet. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).

3.2. Zahlungsziel: Zahlungen für Umzüge und Kleintransporte sind grundsätzlich am Tag der Leistungserbringung fällig und in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte an den Teamleiter zu entrichten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

3.3. Zahlung auf Rechnung: Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (z.B. 10 Tage netto) möglich.

3.4. Verzug: Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR) in Rechnung gestellt.


Art. 4 Rücktritt und Annullierung

4.1. Rücktritt des Auftraggebers: Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, werden folgende Annullierungskosten fällig: * Rücktritt bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin: Bearbeitungsgebühr (z.B. CHF 150.00). * Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Preises. * Rücktritt bis 48 Stunden vor dem Termin: 50% des vereinbarten Preises. * Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 80% des vereinbarten Preises.

4.2. Rücktritt des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus wichtigen organisatorischen Gründen bis spätestens 7 Tage vor dem Termin annullieren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber alle nachgewiesenen Mehrkosten für die Beauftragung eines Ersatzunternehmens zu ersetzen.


Art. 5 Haftung und Versicherung

5.1. Beginn und Ende der Haftung: Die Haftung des Auftragnehmers beginnt mit der Übernahme des Umzugsgutes und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

5.2. Haftungsumfang (Transport): Die Haftung für Schäden am Umzugsgut ist auf den Zeitwert der beschädigten oder verlorenen Güter begrenzt. Die Haftungshöhe pro Schadensfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Frachtrechts (OR) und der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

5.3. Haftungsausschluss: Die Haftung ist ausgeschlossen für: * Schäden, die durch ungenügende Verpackung durch den Auftraggeber entstanden sind. * Beschädigung von Pflanzen, Tieren oder Bargeld/Wertpapieren. * Schäden an elektrischen Geräten, wenn diese nicht von uns verpackt wurden.

5.4. Mängelrüge: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Umzugsgut unverzüglich nach Abladen auf äusserlich erkennbare Schäden zu prüfen und dem Teamleiter sofort mitzuteilen und schriftlich zu protokollieren. Verdeckte Schäden müssen dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt die Haftung.


Art. 6 Besondere Leistungen

6.1. Endreinigung: Bei der Buchung einer Endreinigung wird eine Abnahmegarantie gewährt. Bei Beanstandungen durch die Verwaltung erfolgt die Nachreinigung kostenlos. Die Abnahmegarantie gilt nur für die durch den Auftragnehmer durchgeführte Reinigung.

6.2. Lagerung: Lagergüter werden trocken und sicher verwahrt. Die Lagerbedingungen richten sich nach separaten Lagerverträgen. Für die Lagerung wird ein separater Versicherungsnachweis empfohlen.


Art. 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1. Anwendbares Recht: Alle Verträge unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.

7.2. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dietikon (Kanton Zürich) (am Sitz des Auftragnehmers).